Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Datenschutz

Allgemeines
a) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen WALDWÄRME Kaminöfen Lars Schrage e.K., Im Gewerbepark 2, 26446 Friedeburg – im Folgenden WALDWÄRME genannt – und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag.
b) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und erlangen erst dadurch Gültigkeit. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

1) Angebot/Annahme
a) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass WALDWÄRME diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
b) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich WALDWÄRME 30 Kalendertage gebunden.
c) Der Besteller ist an sein Vertragsangebot 3 Wochen gebunden. Lehnt WALDWÄRME die Vertragsannahme nicht binnen einer Frist von 3 Wochen nach Auftragseingang schriftlich ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2) Preise/Zahlungsbedingungen
a) Die Preise beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
b) Die Preise für Montage und Zusatzarbeiten decken den üblichen Arbeitsumfang ab. Aufwendungen für zusätzliche, vom Verkäufer nicht zu vertretende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
c) Bei Vorlage von Grundrissen (Bauplänen), die WALDWÄRME vom Käufer erhält, wird deren Richtigkeit ohne Prüfung angenommen, sofern deren Unrichtigkeit für WALDWÄRME nicht offensichtlich war. Sollte sich bei Montage herausstellen, dass die vorgelegten Pläne nicht richtig waren, gehen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers, sofern nicht wiederum deren Unrichtigkeit für WALDWÄRME offensichtlich war.
d) Der Kaufpreis ist zu 50% nach Auftragseingang zu zahlen, der Rest bei Fertigstellung bzw. bei Auslieferung. Das mit der Fertigstellung bzw. Auslieferung betraute Personal ist zum Inkasso berechtigt.
e) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
f) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist WALDWÄRME berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Fa. WALDWÄRME bleibt vorbehalten. Wird eine Mahnung fällig, wird als Ersatz für den damit verbunden Aufwand eine Mahngebühr von 2,50 EURO/Mahnung geschuldet.

3) Lieferung/Höhere Gewalt
a) Bei vereinbarten Lieferterminen handelt es sich um „ca.-Termine“, die sich auf den Anlieferungstermin beziehen.
b) Überschreitet WALDWÄRME schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist oder gerät aus anderen Gründen in Verzug, hat der Käufer das Recht, mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist zu setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktritt. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist beträgt bei Sonderanfertigungen 6 Wochen.
c) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich ist und ein Aufbau ohne Behinderung und Kosten möglich ist.
d) Behördliche Genehmigungen sind vom Käufer auf seine Kosten zu beschaffen und WALDWÄRME unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
e) Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführung von genehmigungspflichtigen Arbeiten nur nach vorheriger Erteilung einer Baugenehmigung gestattet ist und dass er deshalb auf das etwaige Nichtvorliegen der behördlichen Genehmigung hinzuweisen hat. Der Stellplatz für den Kamin muss in der fertigen Fußbodenhöhe vorbereitet sein.
f) Bei Anlieferung/Montage muss eine weisungsberechtigte Person für den Aufbau und nach Fertigstellung für die Abnahme zugegen sein.
g) Kommt es auf Wunsch des Käufers zu einer Teillieferung, hat der Käufer die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
h) Sollte kein freier Zugang zur Verwendungsstelle bestehen (wegen Baustelle, Stufen o.ä.), wird die Lieferung zu einer ungehindert zugänglichen Stelle (Garage, Eingang, Flur o.ä.) oder falls dieses auch nicht möglich ist, bis zur Bordsteinkante vereinbart.
i) Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstillegung und sonstige unvorhersehbare Fälle entbinden WALDWÄRME von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. Der Käufer hat in den Fällen des nicht nur vorübergehenden Lieferungshindernisses nach angemessener Fristsetzung das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

4) Annahmeverzug
a) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist WALDWÄRME berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und darf sich dabei einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettowarenwertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch iHv 20 EURO/Monat berechnet. WALDWÄRME ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
b) Tritt WALDWÄRME infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, ist sie bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadenersatz iHv 25 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises zu fordern. Der Nachweis, dass kein oder nur ein erheblich geringerer Schaden eingetreten ist, bleibt dem Käufer, der Nachweis eines höheren Schadens der Fa. WALDWÄRME vorbehalten.

5) Gewährleistung/Haftung
a) Offensichtliche Mängel sind WALDWÄRME unverzüglich nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Bei Glasschäden werden Mängelrügen nur dann anerkannt, wenn diese bei Anlieferung dem Transportpersonal/Handwerker/Monteur mitgeteilt und schriftlich festgehalten werden. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, gilt die Lieferung als Vertragserfüllung.
b) Soweit ein von WALDWÄRME zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist die Verkäuferin – unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass WALDWÄRME aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. DerKäufer hat WALDWÄRME eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
c) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. WALDWÄRME hat allerdings das Recht, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne gewichtige Nachteile für den Käufer ist.
d) Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
e) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von K AMINLAND auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche (wegen des Mangels) kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
f) WALDWÄRME übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen und unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte entstanden sind.
g) WALDWÄRME macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Handmuster und Abschläge von Platten o.ä. niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials in sich vereinigen können. Sie gelten daher als Durchschnittsprobe.
h) WALDWÄRME übernimmt keine Haftung für eventuelle andere Einflüsse, die aus einem falschen Schornsteinquerschnitt, ungünstigen Abzugsverhältnissen, Fallwinden oder daraus entstehen, dass behördliche Bestimmungen außerhalb ihrer Leistungen nicht eingehalten werden.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit WALDWÄRME ein Verstoß gegen die ihr obliegenden nebenvertraglichen Hinweis- und Beratungspflichten anzulasten ist. Wenn Kernbohrungen erstellt werden, übernimmt WALDWÄRME keine Haftung für Schäden an Elektroleitungen oder Wasser- und Heizungsrohren sowie sonstigen Bauteilen in der Wand, die nicht geortet werden konnten.
i) Bei Kachelöfen können bezüglich Kacheln Farbunterschiede in der Glasur auftreten. Auch sind durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln und somit auch der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln und somit in der Regel kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung.

6) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die WALDWÄRME aus jedem Rechtsgeschäft gegen den Käufer im Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich WALDWÄRME das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verfügen, sofern sie nicht mit der Bestimmung geliefert wurde, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden zu dürfen.
b) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum von WALDWÄRME hinzuweisen und WALDWÄRME unverzüglich zu informieren. Die durch die Intervention von WALDWÄRME entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
c) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von WALDWÄRME nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer. WALDWÄRME ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Forderungen des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

7) Datenschutz
WALDWÄRME ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. WALDWÄRME ist berechtigt Adresse, Bautechnisches wie etwa Grundrisse, Pläne, Fotos von Raumsituationen für die Auftragserfüllung zu verarbeiten und an betrautes Personal weiterzugeben. Dies umfasst ggf. auch Subunternehmer im Auftrag von WALDWÄRME, die eine handwerkliche Leistung im Rahmen der Auftragserfüllung erbringen, wie etwa die Montage von Schornsteinen oder Kaminöfen. Abgesehen hiervon und von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten werden Daten unter keinen Umständen, und wenn nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte
weitergegeben.
Kundenbezogene, baudienliche Daten werden von uns vertraulich behandelt und sicher gespei-
chert. Der Datenschutzverantwortliche bei WALDWÄRME ist Lars Schrage. Der Käufer hat jederzeit das Recht Einsicht über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Dazu kann eine Anfrage an Kaminland Inh. A. Schrage, Im Gewerbepark 2, 26446 Friedeburg, 04465 / 8 666, oder per e-Mail an moin@kaminland-ostfriesland.de gesendet werden.
Binnen maximal 14 Tagen erhält der Käufer eine Übersicht aller seiner Daten und kann jederzeit die vollständige Löschung beantragen, sofern sie für die Auftragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Die Frist bis zur Erbringung eines Nachweises der Löschung beträgt 14 Tage.

8) Erfüllungsort /Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Verkäuferin.
b) Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Hauptgeschäftssitz von WALDWÄRME Friedeburg in Ostfrieschland ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Schlussbestimmungen
a) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Sollte eine oder mehrere der vorangestellten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.